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Dieser Artikel erklärt die normierte Verkehrszeichengröße nach StVO und VwV-StVO: mit allen Maßen für Ronden, Dreiecke, Quadrate und DIN EN 1176 Schild-unabhängige Zusatzzeichen, gegliedert nach Geschwindigkeitsbereichen.
Die Verkehrszeichengröße nach Norm: alle Maße im Überblick
Die Abmessungen normierter Verkehrsschilder richten sich in Deutschland nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Ort der Aufstellung. Entscheidend ist hier die Einteilung in drei Größenklassen, die für die gängigen Formen von Verkehrszeichen maßgeblich sind. Grundlage dafür sind StVO, VwV-StVO, die zugehörige Verordnung und der Verkehrszeichenkatalog.

Verkehrszeichengröße 1, 2 und 3: welche Klasse gilt wann?
Die Verkehrszeichengröße wird in drei Klassen gegliedert: Verkehrszeichengröße 1 steht für 70 %, Verkehrszeichengröße 2 für das Standardmaß mit 100 % und Verkehrszeichengröße 3 für vergrößerte Formate mit 125 bis 140 %.
- Verkehrszeichengröße 1 gilt typischerweise innerorts bei 0 bis 50 km/h, also innerhalb geschlossener Ortschaften. In der Praxis eignet sich diese Klasse für kompakte Aufstellung bei engem Seitenraum.
- Verkehrszeichengröße 2 ist die Regelgröße für viele Strecken zwischen 50 und 100 km/h. Sie prägt einen großen Teil der üblichen Verkehrsbeschilderung auf Bundes- und Landstraßen.
- Verkehrszeichengröße 3 wird ab höheren Geschwindigkeiten sowie auf Autobahnen eingesetzt. Der Unterschied zeigt sich beim Leseabstand: Größere Schilder bleiben früher erfassbar.
Die maßgeblichen Vorschriften sind im Verkehrszeichenkatalog und in der VwV-StVO verankert. Ergänzend dazu nennen die im Verkehrsblatt veröffentlichten Richtlinien über Abmessungen der Verkehrszeichen vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 die technischen Standards, auf denen viele heutige Maße weiterhin beruhen. Auch Vorschriftzeichen, Gefahrenzeichen und weitere Hauptzeichen folgen diesem System.
Abmessungen von Ronde, Dreieck, Quadrat und Rechteck
Die Ronde ist das typische Format für kreisförmige Verkehrszeichen, etwa für Vorschriftzeichen wie Zeichen 274.1. Konkret bedeutet das: Bei Größe 1 beträgt der Durchmesser 420 mm, bei Größe 2 600 mm und bei Größe 3 750 mm.
Für ein Gefahrenzeichen in Dreiecksform gilt eine eigene Seitenlänge. Sie beträgt 630 mm in Größe 1, 900 mm in Größe 2 und 1.260 mm in Größe 3.
| Form | Größe 1 (0–50 km/h) | Größe 2 (50–100 km/h) | Größe 3 (ab 80–100 km/h) |
| Ronde (Ø) | 420 mm | 600 mm | 750 mm |
| Dreieck (Seite) | 630 mm | 900 mm | 1.260 mm |
| Quadrat (H × B) | 420 × 420 mm | 600 × 600 mm | 840 × 840 mm |
| Rechteck (H × B) | 630 × 420 mm | 900 × 600 mm | 1.260 × 840 mm |
| Stoppschild | – | 900 × 900 mm | 1.050 × 1.050 mm |
| Andreaskreuz | – | 1.350 × 180 mm | – |
| Grünpfeilschild | 250 × 250 mm | – | – |
| Verkehrslenkungstafel | 1.120 × 875 mm (innerorts) | 1.600 × 1.250 mm | – |
Zusatzzeichen, Zonenzeichen und Sonderformate
Zusatzzeichen ergänzen das Hauptzeichen und folgen eigenen Breitenklassen. Üblich sind 420 mm, 600 mm und 750 mm. Genau das ermöglicht eine lesbare Kombination aus Haupttafel und Zusatzinformation, ohne die Verkehrsführung optisch zu überladen.
- Zusatzzeichen Höhenklasse 1 231 bis 420 mm Höhe bei 420 mm Breite; passend für kurze Texte oder Piktogramme innerorts.
- Zusatzzeichen Höhenklasse 2 315 bis 600 mm Höhe bei 600 mm Breite; die übliche Lösung auf vielen Land- und Bundesstraßen.
- Zusatzzeichen Höhenklasse 3 420 bis 750 mm Höhe bei 750 mm Breite; sinnvoll, sobald mehr Text oder ein Zonenzeichen mehr Fläche verlangt.
Zonenzeichen sollten grundsätzlich in der nächstgrößeren Klasse ausgeführt werden, damit das zugehörige Hauptzeichen proportional lesbar bleibt. Wechselverkehrszeichen sowie Trennungstafel und ähnliche Großformate liegen je nach Platzkonfiguration bei 1.600 × 1.250 mm bis 1.600 × 2.000 mm.
Rechtliche Grundlagen für Verkehrszeichen in Deutschland
Die StVO von 1970 bildet die Basis für die formalen Anforderungen an deutsche Verkehrszeichen. Ergänzend greifen die VwV-StVO, weitere Vorschriften und die technische Einordnung im Verkehrsblatt. Für die Retroreflexion gelten die Klassen RA1, RA2 und RA3: RA1 für ruhenden Verkehr, RA2 für Land- und Bundesstraßen, RA3 für Überkopfbeschilderung und Bereiche mit hoher Verkehrsdichte.
Seit dem 1. Januar 2013 ist die CE-Kennzeichnung nach EU-Mandat M111 für ortsfeste vertikale Verkehrseinrichtungen verpflichtend. Einmal installiert, muss ein normgerechtes Schild aus 2 mm Aluminium bestehen und in einer zulässigen Bauart : etwa Alform oder Randform : ausgeführt sein. Bei Überkopfwegweisern auf Autobahnen ist Verkehrszeichengröße 3 regelmäßig vorgegeben.
Häufig gestellte Fragen
Wie groß müssen Verkehrszeichen nach der StVO sein?
Die Größe von Verkehrszeichen richtet sich nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Ort der Aufstellung. Innerorts bis 50 km/h wird in der Regel Größe 1 verwendet, auf Landstraßen Größe 2 und ab 80 bis 100 km/h sowie auf Autobahnen Größe 3. Konkret bedeutet das: Ein rundes Zeichen hat je nach Klasse einen Durchmesser von 420 mm, 600 mm oder 750 mm. Maßgeblich sind die einschlägigen Vorschriften aus VwV-StVO und dem Verkehrszeichenkatalog.
Sind alle deutschen Verkehrsschilder genormt?
Ja. Ortsfeste vertikale Verkehrsschilder unterliegen seit 2013 der CE-Kennzeichnungspflicht nach EN 12899-1. Material, Bauart und Retroreflexionsklasse sind in den Technischen Liefer- und Prüfbedingungen TLP VZ festgelegt. Entscheidend ist hier: Auch Zusatzzeichen müssen dieselben Vorschriften erfüllen wie das jeweilige Hauptzeichen, einschließlich der Retroreflexion in RA1.
Welche Aufstellungshöhe gilt für Verkehrszeichen?
Für die Aufstellung gilt in der Regel eine Höhe von 2,0 m, sowohl innerorts als auch außerorts. Über Radwegen beträgt die Mindesthöhe 2,2 m, über der Fahrbahn 4,5 m. Ergänzend dazu gelten Mindestabstände zur Fahrbahn: innerorts 0,3 m, außerorts 1,0 m. Je nach Platzkonfiguration kann die Montage von Verkehrszeichen auch an Auslegern oder Brücken erfolgen.

